Maria Schicho “Die erste Frau im Gau”

Maria Schicho’s Werdegang glich einer Bilderbuchkarriere. Aus einer einfachen Schneiderin und Kleintierzüchterin wurde die mächtigste Frau im Gau Oberdonau. All dies verdankte sie guten nachbarschaftlichen Beziehungen. Eine schier unglaubliche Geschichte.

Maria erblickt am 27. April 1891 um 1/2 11 Uhr mittags als Tochter von Franz Grafinger, langjähriger Reichsratsabgeordneter und Bürgermeister von Grünau im Almtal und Maria Anna, eine geborene Redtenbacher, das Licht der Welt. Ihre ersten Lebensjahre verlaufen vollkommen unspektakulär: Volks-, Bürger-, und Haushaltungsschule, eine Lehramtsprüfung als Handarbeitslehrerin. Danach Erzieherin im Hause der Baronin Mallinckrod in Peißenberg, dem ein 2 1/2 jähriger Auslandsaufenthalt im Hause Aosta in Mailand folgt. Nach ihrer Rückkehr aus Italien heiratet Maria den Dachdecker und Spenglermeister Karl Schicho, mit dem sie eine Tochter, einen Sohn und einen Pflegesohn großzieht. 1923 zieht die Familie nach Bad Schallerbach. Dort gründet Maria Schicho eine kleine Schneiderei mit angeschlossenem Modesalon, den sie bis März 1938 führt, als von einem Tag auf den anderen ihr Leben eine unerwartete Wende nimmt.

Für Frau Schicho waren gute nachbarschaftliche Kontakte immer schon wichtig und diese pflegt sie auch, vor allem mit ihrem Nachbarn im Haus nebenan, Alois Dornetshuber. Seit seinem fünfzehnten Lebensjahr ist dieser ein begeisterter Nazi, der sehr rasch vom Ortsgruppenführer in Bad Schallerbach zum Kreisleiter der NSDAP Grieskirchen aufstieg und schließlich sogar Landesbauernführer werden wird. Nur wegen ihm kommt Maria Schicho, wie sie später vor Gericht aussagen wird, in Kontakt mit Nationalsozialistischen Ideen. Er sei es auch gewesen, der sie überredet hat, in die Partei einzutreten. Am 12.März 1933 wird sie Mitglied der NSDAP und erhält ein rotes Parteibüchlein mit der Mitgliedsnummer 1.455.175. Von diesem Zeitpunkt an zahlt sie brav ihren monatlichen Mitgliedsbeitrag. Da sie nun eine der „Unseren“ ist, empfiehlt Dornetshuber Schicho´s kleine Schneiderei den SS-Schergen und SA-Sturmtruppen, welche sich von ihr Uniform Hemden nähen lassen und ihr somit während der Zeit der Weltwirtschaftskrise zu einer wichtigen Einnahmequelle verhelfen.

Es waren damals harte Zeiten für jeden, da hilft man sich gegenseitig. Und Frau Schicho hilft gerne mit. „Schriftführerin, dann Obfrau im Kleintierzüchterverband“, sei sie während der Verbotszeit gewesen, gibt sie zu Protokoll. „Mit allen meinen Kräften“ setzt sie sich für den Bau der Siedlung „Sonnwies“ in Schlüßlberg ein, für den sie ihren „letzen Spargroschen aufgewendet habe.“ Vor den Schöffen des Volksgerichtshofs, deren Aufgabe es war, herauszufinden, ob Maria Schicho sich während der Verbotszeit illegal betätigt hatte, findet sie schöne Worte für die nette Siedlergemeinschaft, „mit denen ich durch engste Kameradschaft, gemeinsame Lebensweise und gleiche Ziele verbunden war […] Keiner von diesen Siedlern war illegales Mitglied der NSDAP, woraus schon alleine ersichtlich ist, daß ich auf Politik und die Belange der NSDAP in der Verbotszeit überhaupt keinen Wert gelegt habe und mich nie damit beschäftigte.“ Sie sei ja nur eine kleine, unbedeutende Schneiderin, was wisse sie denn schon von der großen Politik? Doch dürfte ihre Tätigkeit im Kleintierzüchterverband bei weitem nicht so unpolitisch gewesen sein, wie sie sie nach dem Krieg versucht darzustellen: 1938 erhält sie von den Nationalsozialisten für ihren Einsatz um den Bau der Wohnsiedlung immerhin die „Medaille für deutsche Volkspflege“.

Überzeugt davon, dass sie zu ihrer märchenhafte Karriere, die sie zu einer Gaufrauenschaftsleiterin und somit höchsten Frau im Gau Oberdonau macht, wie die Jungfrau zum Kind gekommen ist, erzählt sie— ein wenig naiv— dem Volksgerichtshof ihre Version einer schier unglaublichen Geschichte: „Im Feber 1938 ist der nachmalige Kreisbauernführer Dornetshuber zu mir gekommen und hat mich gefragt, ob ich wieder Parteimitglied werden würde, wenn die Partei wieder erlaubt werde. Ich habe ihm gesagt, wir werden ja sehen, was wird. Dornetshuber hat neben uns in Schallerbach gewohnt und daher kannte ich ihn. Nach dem Umbruch ist Dornetshuber mit dem Gauleiter zu mir gekommen und hat sich die Siedlungshäuser angeschaut. […] Der Gauleiter fragte mich darauf, ob ich als Gaufrauenschaftsführerin nach Linz kommen möchte. […] Es wurde mir auch erklärt, dass man diese meine Tätigkeit als für das Volkswohl geleistet anerkennt und darin die Fähigkeit erblickte, die Frauenschaft der NSDAP in Oberösterreich aufzubauen. Ich habe ihm gesagt, dass ich hierzu nicht geeignet sein werde, weil ich Schneiderin sei, was den Gauleiter nicht störte. […] Ich erblickte darin eine soziale Aufgabe, wie ich sie seit meiner frühesten Jugend gewohnt war und sagte zu. […] Ich [habe] lediglich aus karitativen Gründen diese Stelle übernommen, jedoch ohne dass damit irgend ein politischer Rang, schon gar nicht ein solcher einem Ortsgruppenleiter gleichbedeutend, verbunden war. Er hat mich dann als Gaufrauenschaftsführerin eingesetzt und ich musste dann ganz in Linz bleiben.“

Geglaubt wurde ihr von offizieller Seite nicht, so dass nach dem Ende des Deutschen Reichs, die Staatsanwaltschaft Linz Anklage gegen sie erhebt. „Die sofortige Übernahme einer so hohen Funktion gleich nach der Machtergreifung durch den Nationalismus durch eine gewöhnliche Schneiderin muss zur berechtigten Annahme führen, dass sich Schicho schon während der Verbotszeit für die NSDAP hervorragend betätigt hat. Maria Schicho war von den ersten Monaten nach dem Umbruch im März 1938 bis zum Zusammenbruch 1945 Gaufrauenschaftsleiterin in Linz und gilt daher nach dem §11 des Verbotsgesetzes als schwer belastet. Außerdem ist anzunehmen, daß sie sich schon vorher illegal betätigt hat, um diese damals hohe Stelle zu erhalten. […] [Sie] sei von der NSDAP als „Altparteigenossin“ anerkannt worden […], [wurde] mit der Ostmarkmedaille ausgezeichnet und eine der im § 10 Abs. 1 VG. genannten Personen durch ihre Stellung als Gaufrauenschaftsleiterin politischer Leiter vom Ortsgruppenleiter oder Gleichgestellten aufwärts gewesen. Hierdurch habe sie das Verbrechen des Hochverrates nach § 58 StG. in der Fassung der §§ 10, 11 VG 1947 begangen und sei hierfür nach § 11 dieses Gesetzes zu bestrafen.“

Für Hochverrat nach § 10 sieht das Verbotsgesetz eine Freiheitsstrafe von fünf bis zehn Jahren vor. Eine Verurteilung nach § 11 könnte ihr sogar zwanzig Jahre einbringen. Für die ehemalige Schneiderin und Kleintierzüchterin Schicho ging es also um sehr viel.

Noch dazu belasten sie einige vor Gericht vorgelegte Dokumente schwer. Anlässlich ihres Wiederaufnahmeantrags gibt sie im Stammblatt der NSDAP am 22. Mai 1938 an, dass sie vom 1.9.1936 bis 1.3.1937 Orts- und Bezirksfrauenschaftsleiterin und bis zum 10.3.1938 Kreisfrauenschaftsleiterin der NSDAP Grieskirchen gewesen sei. Auch hätte sie wegen illegaler Tätigkeiten während der Verbotszeit 30 Schilling Strafe zahlen müssen. Obwohl sie später beteuert, sie „habe auch die damaligen Machthaber in keiner Weise gekannt und ich war ohne jeden Kontakt mit den Leuten“, war sie in der Lage als Vertrauenspersonen den Kreisleiter der NSDAP in Wels, Pg. Josef Schuller, den Bad Schallerbacher Ortsgruppenleiter Frank und ihren Nachbarn und Gönner, den Kreisleiter der NSDAP Grieskirchen, Alois Dornetshuber anzugeben. Jener fand überschwängliche Worte des Lobs für sie: „Die Richtigkeit der Angaben wird bestätigt. Pg. Maria Schicho […] war in der illegalen Zeit eine der wertvollsten Mitarbeiterinnen. Sie ist einer alten Mitgliedsnummer besonders würdig.“

Vor den Schöffen des Volksgerichtshofes in Linz streitet sie ab, jemals Orts- Bezirks- oder Kreisfrauenschaftleiterin gewesen zu sein. „1938 habe ich einen Erfassungsantrag gestellt und Dornetshuber hat gesagt, ich muss etwas hineinschreiben, damit sie sich in Berlin rechtfertigen können, dass sie eine Nichtparteigenossin bzw. keine Illegale zur Gaufrauenschaftsführerin genommen haben. Dornetshuber und der Gauleiter haben gesagt, sie werden meine Angaben decken. Alle Angaben habe ich damals zu Unrecht gemacht und sie entsprechen nicht der Wahrheit. Ich habe diese Angaben lediglich auf Grund meiner Tätigkeit bei dem Kleintierzüchterverband gemacht und sie als illegale Betätigung ausgegeben, um überhaupt eine Grundlage für mein Wirken in der Verbotszeit zu haben. Somit war die Anerkennung dieser meiner Tätigkeit eine reine Gefälligkeit und Begünstigung durch den damaligen Kreisleiter des Kreises Grieskirchen.“

Nach dem Krieg wird sie behaupten, dass sie nur durch das Entgegenkommen und die Hilfsbereitschaft ihres Nachbarn in diese Position geraten sei. Mit ihrer Strategie, die Verantwortung auf andere abzuschieben, befindet sie sich im Nachkriegsösterreich in bester Gesellschaft. Alois Dornetshuber, der ehemalige Kreisleiter und Landesbauernführer kann dazu nicht mehr befragt werden. Er nahm sich in den letzten Kriegstagen das Leben.

Kurz nach dem Einmarsch der Deutschen Wehrmacht und dem Auslöschen der Eigenstaatlichkeit Österreichs durch den „Anschluss“ an das Deutsche Reich, ernennt am 30. März 1938 Gauleiter Eigruber, Maria Schicho zur kommissarischen Gaufrauenschaftsleiterin von Oberdonau. Mit einem Male wird aus der unbekannten Schneiderin und Kleintierzüchterin aus Bad Schallerbach die mächtigste Frau im Gau. Im Dezember 38 unterstehen ihr als Leiterin der NS-Frauenorganisationen in Oberdonau 83.000 Mitgliederinnen, die in 16 Kreisorganisationen mit 461 Ortsgruppen erfasst sind. Die Hauptaufgabe des Deutschen Frauenwerks ist es, alle deutschen Frauen in den Dienst des Volkes und des Staates zu stellen und sie ideell auf den Krieg vorzubereiten. Ziel ist dabei, nicht nur eine Akzeptanz des Krieges, sondern auch die Bereitschaft der Frauen zu wecken, sich daran zu beteiligen.

Vom Gauleiter erhält Gaufrauenschaftsführerin Pg. Schicho den Auftrag alle Frauenorganisationen des vergangenen Systems zu liquidieren und das Vermögen sicherzustellen, eine Aufgabe, der sie umgehend und in aller Gründlichkeit nachkommt. Ende März 1938 übersiedelt sie mit ihrer Familie nach Linz, in die Volksgartenstrasse 18, wo sie auch die Gaufrauenschaftsleitung des Gaues Oberdonau unterbringt. Im Erdgeschoß lässt sie sich ein eigenes Geschäft für Kunstgewerbe einrichten. Das feudale Haus, in dem sich bis 1918 das Gasthaus zum „Österreichischen Hof“ befand und welches danach der Katholischen Frauenorganisation für Oberösterreich (KFO) gehörte, wurde an die Nationalistische Frauenschaft zwangsvermietet. „Die Schicho“, vormalige Pionierin der Siedlervereinigung „Sonnwies“ versteht es halt ordentlich zu organisieren.

Nur wenige Tage nach ihrer Vereidigung als Gaufrauenschaftsführerin erscheint am 9. April 1938 in der Siegesnummer des Ö. B., ein von ihr, als Kreisfrauenschaftsleiterin der NSDAP des Kreises Hausruck, geschriebener Neujahrsgruß in der Form eines Weisungsblatts „an alle Mitglieder der NS-Frauenschaft“. Darin schwört sie ihre Genossinnen auf die neue Zeit ein: „Wer sich unserer Fahne verschreibt muß ihr auch folgen, wohin sie auch treibt…“ – Dies schließt vor allem die Verpflichtung in sich, daß Sie nicht nur selbst unablässig an sich arbeiten müssen, um im Geist der NS-Weltanschauung zu leben, sondern auch bestrebt sein müssen, alle Ihre Unterstellten, Ihre Kinder, Ihre Angehörigen und Bekannten in diesem Geiste dauernd zu beeinflussen. Dabei ist es eine unbedingte Notwendigkeit, daß Sie sich ohne Kritik den Weisungen Ihrer Leiterin fügen. Die ganze Parteiorganisation fußt auf dem Führerprinzip […] Wir Frauen müssen erkennen, daß die Erhaltung der deutschen Rasse und Art in Österreich einzig und allein in unseren Händen liegt […] Alles Gute muß erst den Widerstand des Schlechten brechen, ehe es sich durchsetzt, alles muß erkämpft werden. […] Das Leben jeder Parteigenossin bedeutet, ebenso wie das des Mannes, Kampf gegen jeden unserer Gegner und gegen jede seiner Einrichtungen […] Denn es ist Kampf, wenn wir verlangen: „Du darfst nicht bei Juden kaufen!“, es ist Kampf, wenn gefordert wird: „Bekenne überall und offen Deine Zugehörigkeit zum erneuten deutschen Volke und dulde niemals und nirgends die geringste Verunglimpfung desselben.“ […] Wenn einst Österreichs „Geschichte der Befreiung“ geschrieben wird, dann muß sich auch die österreichische Frau einen Ehrenplatz in ihr verdient haben. […] Ich glaube fest und unerschütterlich an unserer freie deutsche Zukunft, so wie ich an unseren herrlichen Führer Adolf Hitler glaube. Heil Hitler!“

Starke kämpferische, völkische und antisemitische Worte für eine einfache Schneiderin und Kleintierzüchterin. Während ihres Volksgerichtsprozesses streitet sie ab, die Verfasserin des Weisungsblattes zu sein: „Den Artikel im Ö.B. habe ich nicht verfasst und nicht in den Ö.B. hineingegeben. Ich habe mich darüber bei Dr. Fellner beschwert. Diese sagte, das macht nichts, sie habe viele solche Artikel bekommen, die nicht der Wahrheit entsprechen.“

Wieder einmal waren es die andern, die an allem Schuld gewesen sein sollen, nur nicht sie, die Schicho. Verantwortung lehnt sie kategorisch ab. „Als ich nach der Berufung zur Gaufrauenschaftsleiterin in meiner neuen Dienststelle tätig war, wurden verschiedene Male von Seiten meiner Angestellten mir gegenüber Äußerungen laut, dass es verwunderlich wäre, dass ich zur Gaufrauenschaftsleiterin berufen worden bin, woselbst ich mich doch niemals illegal betätigt hätte“. Die Schöffen nehmen ihre Unschuldsbeteuerung mit Verwunderung zur Kenntnis.

Kreisleiter Dornetshuber und Gauleiter Eigruber mussten ihr Talent als flammende Versammlungsrednerin schon damals geahnt haben, als sie ihre Kleintierzüchtersiedlung besichtigten. Bei einer Kundgebung, die am 7. April 1938 anlässlich der Volksabstimmung zum Anschluss, unter großem propagandistischem Aufwand, in der Lokomotivenfabrik Krauß in Linz stattfindet, hält Schicho eine Rede, welche Begeisterungsstürme auslöst: „Wenn einst Österreichs „Geschichte der Befreiung geschrieben wird, dann muß sich auch die österreichische Frau einen Ehrenplatz in ihr verdient haben“, zitiert sie wortwörtlich aus dem Weisungsblatt. Für ihre besonderen Verdienste für den „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich wird sie mit der, von Hitler gestifteten, Medaille zur Erinnerung an den 13. März 1938, umgangssprachlich „Ostmark-Medaille“ genannt, ausgezeichnet. Dies ist neben der Volkspflegemedaille für den Bau der Siedlung die zweite Auszeichnung, welche ihr das Nationalsozialistische Regime verleiht.

Bei der „Führerinnen-Tagung“, die am 25. Juni 1939 in Linz stattfindet, bekundet Schicho in einer Rede ihre Begeisterung für den Nationalsozialismus: „Gauleiter! Gäste! Im Laufe der zurückliegenden Monate haben wir es als unsere dringlichste Aufgabe empfunden, alle Frauen unseres Gaues mit jenem nationalsozialistischen Geist zu durchdringen, der uns in den Verbotsjahren so stark gemacht hat und uns auch schließlich den Sieg gebracht hat….“ und wird dafür mit stürmischen Beifall bedacht. Nur in ihrem Heimatort Bad Schallerbach hält sie während ihrer siebenjährigen Amtszeit als Gaufrauenschaftsleiterin keine einzige Rede. Dies offenbar deshalb, weil sie weiß, dass sie bei der hiesigen Bevölkerung wegen verworfenen Familienverhältnissen nicht im besten Rufe steht. Seit 1941 lebt sie von Karl Schicho getrennt. Im März 1942 nimmt ihr der Zweite Weltkrieg ihren Sohn Franz, der „im Alter von 24 Jahren nach seiner schweren Verletzung in treuer Pflichterfüllung den Soldatentod gestorben“ ist.

Mit dem Zusammenbruch des Deutschen Reichs und dem Ende des Zweiten Weltkriegs, welcher Zerstörung und Not über die Welt gebracht hatte und Millionen unschuldiger Menschen das Leben kostete, kommt auch für die einst höchste Frau im Gau Oberdonau, das Ende ihrer Zeit als Gaufrauenschaftsführerin.

Das CIC beschlagnahmt ihre Villa in Brandhof gegenüber „ihrer“ Sonnwies Siedlung, sowie das Wohnhaus in Bad Schallerbach, welches sie gemeinsam mit ihrem Mann besitzt. Am 30. Mai 1945 wird Maria Schicho in Haft genommen und in das Anhaltelager Glasenbach bei Salzburg gebracht, wo sie zusammen mit Tausenden anderen, die unter die Bestimmungen des automatischen Arrests fallen, teils mit schwer belasteten Nazis, teils mit Mitläufern, aber auch mit gefährlichen Kriegsverbrechern einsitzt und „entnazifiziert“ werden sollte, ein Vorhaben, an dem die Amerikaner kläglich scheiterten.

Im Frauen-Compound nennt man sie „Mutti Schicho“ nachdem sie sich aufopfernd um eine entkräftete und vollkommen ausgehungerte junge Frau kümmert, welche eines Tages auf einer Bahre und mit einem einst schönen Nerzmantel bedeckt, in das Lager gebracht wird. Tag und Nacht betreut sie die merkwürdige ausländische Frau und päppelt sie kaffeelösserlweise wieder auf. Als sie wieder bei Kräften ist, findet man heraus, um wen es sich bei dieser Patientin handelt: Niemand geringerer als Prinzessin Saida, Schwester von Faruk, König von Ägypten, ehemalige Verbindungschefin zwischen der SS im Nahen Osten und dem Deutschen Reich. Niemals wird sie vergessen sie was „Mutti Schicho“ für sie getan hat und sie später noch einmal in Salzburg wiedersehen und sich von ihr verabschieden.

Über ihre Zeit nach der Lagerhaft gibt Maria Schicho zu Protokoll: „Ich wurde am 23.4.1947 aus dem Lager Glasenbach entlassen und wurde von der Polizeidirektion Salzburg an die Polizeidirektion in Linz überstellt, am 29.4.1947 wurde ich in das Landesgericht Linz eingeliefert.“ Von Zelle 81 im Landesgerichtsgebäude aus stellt sie eine handschriftliche Bitte um Enthaftung, die sie mit schwerer Arthritis und Herzleiden begründet. Am 31. Mai 1947, fast auf den Tag genau zwei Jahre, nachdem sie verhaftet wurde, wird ihrem Antrag stattgegeben und sie wird gegen Gelöbnis entlassen. Sie zieht zu ihrem Schwiegersohn, Franz Kornhuber, einem ehemaligen Obergefreiten der Deutschen Luftwaffe, in das Haus in Brandhof. Karl Schicho übergibt Franz Kornhuber seinen Dachdeckerbetrieb, der ihn erfolgreich weiterführt.

Die Hauptverhandlung gegen die vormalige Gaufrauenschaftsleiterin Pg. Maria Schicho wird für den 3. Dezember 1948, 10 Uhr mittags im Verhandlungssaal Nr. 94 im Landesgericht Linz angesetzt, doch da Frau Schicho sich just an diesem Tag ins Diakonissen-Krankenhaus in stationäre Behandlung begibt, wird die Verhandlung auf den 5. September 1949 verschoben.

„Ich kann mich keinen strafbaren Handlungen schuldig bekennen“, gibt sie zu Protokoll und schiebt wieder einmal jede Verantwortung von sich: Dornetshuber sei an allem Schuld gewesen! In ihrer Stellung als Gaufrauenschaftsführerin sei sie „niemals ein politischer Leiter gewesen, denn eine Frau könne eine solche Funktion gar nicht bekleiden, da sie rein äußerlich den Wesensmerkmalen —braune Uniform, Koppel mit Pistole, Schirmmütze, Dolchgehänge— welche die Partei festlegte, gar nicht entsprechen könne“, argumentiert sie. Maria Schicht, lässt Zeugen vorladen, die ihre Sicht der Dinge bestätigen. Sie kämpft hart, sie muss es auch, denn für die Schicho steht ihre Freiheit auf dem Spiel.

Am 5. September 1949 fällt das Volksgericht folgendes Urteil: „Maria Schicho wird von der wider sie erhobenen Anklage, sie habe in Bad Schallerbach in der Zeit zwischen dem 1.7.1933 und dem 13.3.1938 nach Vollendung des 19. Lebensjahres der NSDAP angehört und sich während dieser Zeit und später für die NS-Bewegung betätigt, sei von der NSDAP, als „Altparteigenossin“ anerkannt worden und als eine der im § 10, Abs. 1 VG genannten Personen durch ihre Stellung als Gaufrauenschaftsleiterin, politischer Leiter vom Ortsgruppenleiter oder Gleichgestellten aufwärts gewesen und habe hierdurch das Verbrechen des Hochverrates nach § 58 StG in der Fassung der §§ 10, 11 VG 1947 begangen, gem. § 259/3 StPO freigesprochen.“

„Obwohl die Angeklagte durch zahlreiche Unterlagen schwer belastet wird, so konnte doch das Gericht mit Rücksicht auf die durchaus glaubwürdige Verantwortung der Angeklagten und die Aussagen der Zeugen, nicht mit voller Sicherheit annehmen, dass die Angeklagte tatsächlich illegal war und ihre Betätigung als „Alter Kämpfer“ zu Recht erfolgt sei. Da nach Ansicht des Gerichtes kein sicherer Nachweis für die Illegalität gegeben ist, musste die Angeklagte von der wider sie erhobenen Anklage freigesprochen werden.“

In diesem Prozess schaffte sie es, durch standhaftes Leugnen und Abwälzen von Schuld und Verantwortung auf andere, aus Mangel an Beweisen freigesprochen zu werden. In einem weiteren Prozess kam die Schicho nicht so glimpflich davon. Sie war angeklagt worden, dass sie in Reden Stellung für die NSDAP bezogen und illegale Nachrichten an Hitler übermittelt hätte. Auf diese Weise hätte sie wesentlich zur Verlängerung des Krieges beigetragen. Dafür verurteilt sie das Gericht zu drei Jahren Haft.

Maria Schicho stirbt 64 jährig am 19. August 1955 im Diakonissenkrankenhaus Linz an einem Schlaganfall.

Author: freakingcat
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